Absage an Hilfs-Sheriffs und Dauerfilmer im Strassenverkehr
Verfasst am 11.10.2019
Das Urteil setzt Schranken für die Verwendung von Dashcam-Bildern und zeigt: Die Verkehrskontrolle obliegt dem Staat. Ein grosses Interesse bestehe in der Gesellschaft, nicht beliebig oder ständig überwacht zu werden in der Öffentlichkeit. Die Haltung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten wird von der bundesgerichtlichen Feststellung gestützt.