CORONA-MASSNAHMEN GEGEN KONKURSE WERDEN NICHT VERLÄNGERT
Verfasst am 15.10.2020
Der Bundesrat hat in einer Medienmitteilung erklärt, dass es die Massnahmen in Bezug auf coronabedingte Konkurse nicht verlängern wird. Somit gelten die Massnahmen der Covid-19-Verordnung insolvenzrecht vom 16. April 2020, wie vorgesehen noch bis am 19. Oktober 2020.