Datenschuztklausel von Laudamotion Airline unzulässig
Verfasst am 02.03.2023
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat eine eingeklagte Datenschutzklausel der Fluggesellschaft Laudamotion für gesetzteswidrig erklärt. Dabei ging es um den Passus, der die Verwendung von Personendaten unter anderem für die Abwicklung von Flugbuchungen regelt.
Ausführungen zum Urteil des Landesobergerichtes Wien dazu von MLaw Argonita Ameti:
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