DSGVO – Bestandeskundendaten weiternutzen?
Verfasst am 24.03.2018
Künftig muss für die Nutzung von Kundendaten eine gesetzliche Grundlage sowie eine Einwilligung des Kunden bzw. der Kundin vorliegen. Wie man zu dieser Einwilligung kommt und was Sie mit der neuen DSGVO sonst noch berücksichtigen müssen, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.
Einwilligung von Bestandeskunden
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