Erste Anordnung wegen Verletzung der DSGVO gegen ein Unternehmen in der Schweiz
Verfasst am 18.11.2019
In der Entscheidung vom 22. August 2019 hat die österreichische Datenschutzbehörde gegen ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz eine Anordnung wegen Verletzung der DSGVO erlassen (Entscheidung vom 22. August 2019, PDF). Das betroffene Unternehmen erbrachte Dienstleistungen in Österreich und betrieb dort auch Hotels sowie eine Website mit der Länderdomain .at. Im vorliegenden Fall war der Ausgangspunkt eine Werbe-E-Mail, nachdem es nach Kontakten nicht zu einer Buchung gekommen war.