EuGH: Framing
Verfasst am 10.03.2021
«Hat der Urheberrechtsinhaber beschränkende Massnahmen gegen Framing getroffen oder veranlasst, stellt die Einbettung eines Werks in eine Website eines Dritten im Wege dieser Technik eine Zugänglichmachung dieses Werks für ein neues Publikum dar.» (EuGH, Urteil vom 09.03.2021, Az. C-392/19).