Gestärkte Verbraucherrechte: Muster-Widerrufsbelehrungen müssen zwingend eine Servicetelefonnummer enthalten
Verfasst am 28.01.2019
Unternehmer, die Waren und Dienstleistungen über das Internet vertreiben und dabei die gesetzlich angebotene Muster-Widerrufsbelehrung verwenden, müssen in dieser Belehrung eine bereits vorhandene Servicetelefonnummer angeben. Ansonsten verstossen sie gegen obliegende Belehrungspflichten gegenüber den Verbrauchern.