Influencer Postings: Keine Kennzeichnungspflicht bei offensichtlicher Werbung
Verfasst am 05.07.2020
Die Influencer müssen Beiträge mit Produktdarstellungen und Herstellerhinweisen nicht ausdrücklich als Werbung kennzeichnen, wenn für Verbraucher offensicht- lich ist, dass es sich um Influencer-Werbung handelt. Dies hat das OLG Hamburg am 2. Juli 2020 entschieden.