LG Nürnberg: Zwei Buttons
Verfasst am 10.08.2020
Das OLG hat am 29. Mai 2020 entschieden (3 U 3878/19), dass der Verbraucher unmittelbar vor Abgabe der Vertragserklärung über die wesentlichen Eigenschaften der verkauften Ware informiert werden muss. Sofern mehrere Verträge abgeschlossen werden, genügt ein einziger Bestellbutton „Jetzt kaufen“ nicht.