Schweizerisches Bundesgericht: Gegenstand des Auskunftsrechts
Verfasst am 18.01.2021
Im Entscheid 4A_125/2020 hat sich das Bundesgericht mit dem Gegenstand des Auskunftsrechts auseinandergesetzt. Das Bundesgericht hat dabei eine restriktivere Haltung eingenommen als das Obergericht Zürich als Vorinstanz im Urteil vom 30. Januar 2020 (Geschäfts-Nr. PP190037-O/U).