« Zurück zur Übersicht

Umfang der Informationspflicht eines Unternehmers zur alternativen Streitbeilegung

Verfasst am 17.10.2019
Der BGH hat mit Urteil ZR 265/18 vom 21.08.2019 entschieden, dass die auf einer Webseite und/oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers enthaltene Mitteilung, die Bereitschaft zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle könne „im Einzelfall“ erklärt werden, nicht ausreichend klar und verständlich im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG ist. Die Mitteilung lässt offen, von welchen Kriterien der Unternehmer seine Entscheidung abhängig macht, sich auf eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle einzulassen und zwingt der Verbraucher daher zu Nachfragen.

Aktuell bei e-comtrust

EuGH: Personalisierte Werbung

15.03.2024 - EuGH, Urteil vom 7. März 2024 - C-604/22

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. März 2024 im Fall C-604/22 befasst sich mit der Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke und stellt dabei klar, dass personenbezogene Daten, die durch zusätzliche Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person betrachtet werden sollten.  

›› zum kompletten Artikel