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Unzulässige Werbung einer Influencerin

Verfasst am 02.06.2020
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat am 13. Mai 2020 entschieden (2 U 78/19), dass eine Influencerin im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Auftritt keine Bilder von sich einstellen darf, auf denen Waren mit Verlinkung auf die Accounts der Hersteller präsentiert werden. Ein Influencer muss solche Beiträge als Werbung kennzeichnen.

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