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Vertragsgenerator des Legal-Tech-Anbieters smartlaw verstösst gegen Rechtsdienstleistungsgesetz

Verfasst am 14.10.2019
Das Landgericht Köln hat mit Urteil 33 O 35/19 vom 8.10.2019 entschieden, dass der kostenpflichti-ge Vertragsgenerator des Legal-Tech-Anbieters smartlaw gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstösst. Ausserdem liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, wenn das Angebot in den Aus-sagen „rechtssichere Verträge in Anwaltsqualität“ und „individueller und sicherer als jede Vorlage und. Günstiger als ein Anwalt“ beworben wird.

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