Werbeblocker II - Leitsatzentscheidung
Verfasst am 29.11.2018
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Angebot einer Software, die Internetnutzern ermöglicht, beim Abruf mit Werbung finanzierter Internetangebote die Anzeige von Werbung zu unterdrücken, keine unlautere zielgerichtete Behinderung gemäss § 4 Nr. 4 UWG darstellt. Dies gilt auch, wenn das Programm die Freischaltung bestimmter Werbung solcher Werbetreibender vorsieht, die dem Anbieter des Programms hierfür ein Entgelt entrichten. Das Angebot einer Werbeblocker-Software stellt auch keine aggressive geschäftliche Handlung im Sinne des § 4a Abs. 1 UWG gegenüber den Unternehmen dar, die an der Schaltung von Werbung interessiert sind.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=aa713ece4aec0d68eb97fa8e858c8170&nr=82856&linked=pm&Blank=1
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=aa713ece4aec0d68eb97fa8e858c8170&nr=82856&linked=pm&Blank=1