Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten nicht voll gegeben
Verfasst am 27.09.2016
Das OLG München hat entschieden, dass das gesetzliche Widerrufsrecht (nota bene: normalerweise 14 Tage) bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten nach § 356 Abs. 5 BGB auch dann vorzeitig erlischt, wenn ein längerfristiger Zugriff auf ein Portal mit diversen digitalen Inhalten eingeräumt wird.
OLG München
Urteil vom 30.06.2016
6 U 732/16
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20U%20732/16