Wo wird verhandelt? Urteil zum "fliegenden Gerichtsstand"
Verfasst am 21.04.2017
In Deutschland kommt das Prinzip des "fliegenden Gerichtsstands" in der Regel bei Gerichtsverfahren zur Anwendung, welche ein Internet-Angebot zum Gegenstand haben. Durch die jederzeitige Abrufbarkeit des Angebots ist grundsätzlich jedes Gericht zuständig.