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Auf der Seite des Anbieters darf der Kündigungsbutton nicht fehlen ...

Verfasst am 11.11.2024 Konkret ging es um die Werbung auf der Website eines Online-Vermittlers, bei der ein sogenannter Kündigungsbutton fehlte und die Beschriftung eines Bestätigungsbuttons irreführend war. Das Urteil des OLG Hamburg unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Klarheit in der Werbung, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten. ››Weiterlesen

Aktuell bei e-comtrust

Die Rechtsfolgen für einen rechtswidrig abgeschlossenen Beschaffungsvertrag

24.07.2025 - Das Schweizer Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob bei einem rechtswidrig abgeschlossenen Beschaffungsvertrag weitergehende Konsequenzen (z. B. Vertragsaufhebung) möglich sind. Der Entscheid BGE 2D_14/2024 hat hat diverse praktische Auswirkungen auf das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz.


Quelle: BGE 2D_14/2024 

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