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VG Koblenz: Lehrer kann sich nicht gegen sein Bild im Schuljahresbuch wehren, wenn es zur Schulzeit auf dem Schulgelände aufgenommen wurde

Verfasst am 16.10.2019 Das VG Koblenz hat entschieden, dass ein Lehrer, der freiwillig an einem Fototermin für ein Klassenfoto teilgenommen hat, anschliessend nicht verlangen kann, dass dieses Foto aus dem Schuljahrbuch entfernt wird. Die Einwilligung für die Aufnahme des Fotos in das Jahrbuch hat der Lehrer durch seine Teilnahme an dem Fototermin stillschweigend abgegeben. ››Weiterlesen

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Auf der Seite des Anbieters darf der Kündigungsbutton nicht fehlen ...

11.11.2024 - Konkret ging es um die Werbung auf der Website eines Online-Vermittlers, bei der ein sogenannter Kündigungsbutton fehlte und die Beschriftung eines Bestätigungsbuttons irreführend war. Das Urteil des OLG Hamburg unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Klarheit in der Werbung, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

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