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VG Koblenz: Lehrer kann sich nicht gegen sein Bild im Schuljahresbuch wehren, wenn es zur Schulzeit auf dem Schulgelände aufgenommen wurde

Verfasst am 16.10.2019 Das VG Koblenz hat entschieden, dass ein Lehrer, der freiwillig an einem Fototermin für ein Klassenfoto teilgenommen hat, anschliessend nicht verlangen kann, dass dieses Foto aus dem Schuljahrbuch entfernt wird. Die Einwilligung für die Aufnahme des Fotos in das Jahrbuch hat der Lehrer durch seine Teilnahme an dem Fototermin stillschweigend abgegeben. ››Weiterlesen

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Teakinvestment per Fernabsatz ... wann & wo gilt das Widerrufsrecht?

19.06.2024 - ... eine in der Schweiz ansässige Unternehmerin über ihre Internet-Homepage Interessenten den Erwerb von Teakbäumen auf Plantagen in Costa Rica mit dem Ziel der Erzielung einer Rendite ...


Urteil des Bundesgerichtshofes Deutschland 15.Mai 2024 VIII ZR 226/22

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