Umsetzung und Einführung DSGVO

e-comtrust international ag begleitet Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben aus der DSGVO. Unsere erfahrenen ICT-Spezialisten unterstützen Sie in allen Umsetzungsphasen und finden für Ihr Unternehmen rechtskonforme Lösungen. Dabei werden die Vorgaben der DSGVO sowie des Entwurfs der Revision zum Schweizerischen Datenschutzgesetz (E-DSG) berücksichtigt. Wir gehen dabei nach unserem angepassten Vorgehensmodell vor.

Datenschutzvertreter in der Europäischen Union EU

Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung der EU benötigen Schweizer Onlineshop-Betreiber zwingend einen Datenschutzvertreter in der EU, wenn sie Waren in EU-Länder verkaufen. Der Vertreter muss in dem Land niedergelassen sein, in dem der Käufer wohnt und in das die Waren exportiert werden.

e-comtrust international vermittelt Schweizer Onlineshop-Betreibern einen solchen Datenschutzvertreter.

Erfahren Sie mehr dazu und bestellen Sie bei e-comtrust international Ihren Datenschutzvertreter.




Aktuell bei e-comtrust

Teakinvestment per Fernabsatz ... wann & wo gilt das Widerrufsrecht?

19.06.2024 - ... eine in der Schweiz ansässige Unternehmerin über ihre Internet-Homepage Interessenten den Erwerb von Teakbäumen auf Plantagen in Costa Rica mit dem Ziel der Erzielung einer Rendite ...


Urteil des Bundesgerichtshofes Deutschland 15.Mai 2024 VIII ZR 226/22

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