Umsetzung und Einführung DSGVO

e-comtrust international ag begleitet Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben aus der DSGVO. Unsere erfahrenen ICT-Spezialisten unterstützen Sie in allen Umsetzungsphasen und finden für Ihr Unternehmen rechtskonforme Lösungen. Dabei werden die Vorgaben der DSGVO sowie des Entwurfs der Revision zum Schweizerischen Datenschutzgesetz (E-DSG) berücksichtigt. Wir gehen dabei nach unserem angepassten Vorgehensmodell vor.

Datenschutzvertreter in der Europäischen Union EU

Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung der EU benötigen Schweizer Onlineshop-Betreiber zwingend einen Datenschutzvertreter in der EU, wenn sie Waren in EU-Länder verkaufen. Der Vertreter muss in dem Land niedergelassen sein, in dem der Käufer wohnt und in das die Waren exportiert werden.

e-comtrust international vermittelt Schweizer Onlineshop-Betreibern einen solchen Datenschutzvertreter.

Erfahren Sie mehr dazu und bestellen Sie bei e-comtrust international Ihren Datenschutzvertreter.




Aktuell bei e-comtrust

Muss eine Kündigung auch noch telefonisch bestätigt werden?

18.04.2024 - Ist ein von einer Verbraucherzentrale geltend gemachter Unterlassungsanspruch begründet, wenn ein Unternehmen die von einem Kunden online erklärte Kündigung von einem Bestätigungsanruf abhängig macht?

Landesgericht Koblenz - Urteil vom 27. Februar 2024 - 11 O 12/23  

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