Umsetzung und Einführung DSGVO

e-comtrust international ag begleitet Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben aus der DSGVO. Unsere erfahrenen ICT-Spezialisten unterstützen Sie in allen Umsetzungsphasen und finden für Ihr Unternehmen rechtskonforme Lösungen. Dabei werden die Vorgaben der DSGVO sowie des Entwurfs der Revision zum Schweizerischen Datenschutzgesetz (E-DSG) berücksichtigt. Wir gehen dabei nach unserem angepassten Vorgehensmodell vor.

Datenschutzvertreter in der Europäischen Union EU

Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung der EU benötigen Schweizer Onlineshop-Betreiber zwingend einen Datenschutzvertreter in der EU, wenn sie Waren in EU-Länder verkaufen. Der Vertreter muss in dem Land niedergelassen sein, in dem der Käufer wohnt und in das die Waren exportiert werden.

e-comtrust international vermittelt Schweizer Onlineshop-Betreibern einen solchen Datenschutzvertreter.

Erfahren Sie mehr dazu und bestellen Sie bei e-comtrust international Ihren Datenschutzvertreter.




Aktuell bei e-comtrust

Auf der Seite des Anbieters darf der Kündigungsbutton nicht fehlen ...

11.11.2024 - Konkret ging es um die Werbung auf der Website eines Online-Vermittlers, bei der ein sogenannter Kündigungsbutton fehlte und die Beschriftung eines Bestätigungsbuttons irreführend war. Das Urteil des OLG Hamburg unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Klarheit in der Werbung, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

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