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Datenschutzbestimmungen von Pokémon GO abgemahnt

Verfasst am 25.07.2016
Die deutsche Verbraucherzentrale hat die Mängel in den Datenschutzbestimmungen ebenfalls zur Kenntnis genommen (vgl. unser Artikel vom 19.07.2016)  und mahnte Niantic nun ab: 
Lesen Sie mehr dazu hier: >>>
Hier mehr dazu: >>>
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/vzbv-mahnt-entwickler-von-pokemon-go-ab

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Muss eine Kündigung auch noch telefonisch bestätigt werden?

18.04.2024 - Ist ein von einer Verbraucherzentrale geltend gemachter Unterlassungsanspruch begründet, wenn ein Unternehmen die von einem Kunden online erklärte Kündigung von einem Bestätigungsanruf abhängig macht?

Landesgericht Koblenz - Urteil vom 27. Februar 2024 - 11 O 12/23  

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