Das Schweizer Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob bei einem rechtswidrig abgeschlossenen Beschaffungsvertrag weitergehende Konsequenzen (z. B. Vertragsaufhebung) möglich sind. Der Entscheid BGE 2D_14/2024 hat hat diverse praktische Auswirkungen auf das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz.
Quelle: BGE 2D_14/2024