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Diskriminierung nicht binärer Personen im Online-Shop

Verfasst am 14.04.2022
Wenn in einem Online-Shop bei der Geschlechtsangabe nur "Frau" oder  "Herr" gewählt werden kann, ist dies - laut dem Obergericht von Karlsruhe - eine Diskriminierung nicht binärer Menschen.
Das Obergericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Person des dritten Geschlechts diskriminiert wird, wenn diese im Online-Bestellprozess nur zwischen den zwei binären Geschlechtern ("Frau"/"Herr") auswählen kann. Ein Anspruch auf Entschädigung ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch.
Dazu die Ausführungen von Argonita Ameti, MLaw: Hier

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