Diskriminierung nicht binärer Personen im Online-Shop
Verfasst am 14.04.2022
Das Obergericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Person des dritten Geschlechts diskriminiert wird, wenn diese im Online-Bestellprozess nur zwischen den zwei binären Geschlechtern ("Frau"/"Herr") auswählen kann. Ein Anspruch auf Entschädigung ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch.
Dazu die Ausführungen von Argonita Ameti, MLaw: Hier
Dazu die Ausführungen von Argonita Ameti, MLaw: Hier