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DSGVO-Abmahnung: Landgericht Würzburg hält wettbewerbsrechtliche Abmahnung aufgrund eines DSGVO-Verstosses für zulässig

Verfasst am 17.10.2018
Urteil des Landgerichts Würzburg vom 13.09.2018 - 11 O 1741/18 - Quelle: https://www.anwaltskanzlei-online.de/2018/09/24/dsgvo-verstoss-lg-wuerzburg-haelt-wettbewerbsrechtliche-abmahnung-wg-eines-dsgvo-verstosses-fuer-zulaessig/

Das Landgericht Würzburg hat entschieden, dass eine unzureichende Datenschutzerklärung, die nicht den Vorgaben der DSGVO genügt, einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoss darstellt.
Die DSGVO als europäische Verordnung ist unmittelbar anzuwenden und gilt übergeordnet. Die Folge davon ist, dass nationale Gesetze verdrängt werden. Dies wiederum wirft die Frage auf, ob nun Verstösse gegen die europäische Datenschutzverordnung mithilfe von § 3a UWG überhaupt abgemahnt werden können. Diese Unklarheit wiederum betrifft die Problematik, ob die europäische Datenschutzverordnung überhaupt abschliessende Regelungen enthält oder nicht, so dass eine Verfolgung nach § 3a UWG ausgeschlossen ist. 

Diesen letzteren Meinungsstreit löst der neue Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 13.09.2018 zwar nicht komplett auf, statuiert aber immerhin, dass  Abmahnungen bei Verstössen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sehr wohl möglich sind. 

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