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EuGH: Ausnahmen vom

Verfasst am 12.07.2021
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kam in seinem Urteil C-645/10 vom 15. Juni 2021 zum Schluss, dass die nationalen Datenschutzbehörden unter Umständen auch dann tätig wer-den dürfen, wenn das verantwortliche Unternehmen seinen Hauptsitz im Ausland hat und somit auch unter der Federführung einer anderen Behörde steht.

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Die Rechtsfolgen für einen rechtswidrig abgeschlossenen Beschaffungsvertrag

24.07.2025 - Das Schweizer Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob bei einem rechtswidrig abgeschlossenen Beschaffungsvertrag weitergehende Konsequenzen (z. B. Vertragsaufhebung) möglich sind. Der Entscheid BGE 2D_14/2024 hat hat diverse praktische Auswirkungen auf das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz.


Quelle: BGE 2D_14/2024 

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