Französische Grundstückgewinnsteuer - Jetzt handeln, um allenfalls zu viel bezahlte Steuern zurückzufordern
Verfasst am 02.12.2019
Es ist wichtig, auf die Möglichkeiten der (teilweisen) Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen („prélèvements sociaux“) hinzuweisen, die von Schweizern Eigentümern bzw. Verkäufern zu Unrecht einverlangt wurden. In den letzten Jahren waren erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf die französische Grundstückgewinnsteuer (sog. „impôt sur la plusvalue“) ersichtlich.