« Zurück zur Übersicht

Problemfelder der Einwilligungserklärung des Patienten gegenüber der Arztpraxis zur Datenverarbeitung

Verfasst am 02.05.2019
Die Datenschutzbehörde Österreich hat mit Beschluss vom 16.11.2018 entschieden, dass eine Arztpraxis diverse Pflichten nach der DSGVO verletzt, indem sie unter anderem mit der von ihr verwendeten Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung keine gesetzeskonforme Einwilligung zur Verarbeitung von Patientendaten eingeholt hat und die jeweilige Einwilligung – wie etwa die Einwilligung in den unverschlüsselten Versand von Patientendaten – somit unwirksam ist.

Aktuell bei e-comtrust

Die Rechtsfolgen für einen rechtswidrig abgeschlossenen Beschaffungsvertrag

24.07.2025 - Das Schweizer Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob bei einem rechtswidrig abgeschlossenen Beschaffungsvertrag weitergehende Konsequenzen (z. B. Vertragsaufhebung) möglich sind. Der Entscheid BGE 2D_14/2024 hat hat diverse praktische Auswirkungen auf das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz.


Quelle: BGE 2D_14/2024 

›› zum kompletten Artikel