Problemfelder der Einwilligungserklärung des Patienten gegenüber der Arztpraxis zur Datenverarbeitung
Verfasst am 02.05.2019
Die Datenschutzbehörde Österreich hat mit Beschluss vom 16.11.2018 entschieden, dass eine Arztpraxis diverse Pflichten nach der DSGVO verletzt, indem sie unter anderem mit der von ihr verwendeten Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung keine gesetzeskonforme Einwilligung zur Verarbeitung von Patientendaten eingeholt hat und die jeweilige Einwilligung – wie etwa die Einwilligung in den unverschlüsselten Versand von Patientendaten – somit unwirksam ist.