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VG Koblenz: Lehrer kann sich nicht gegen sein Bild im Schuljahresbuch wehren, wenn es zur Schulzeit auf dem Schulgelände aufgenommen wurde

Verfasst am 16.10.2019
Das VG Koblenz hat entschieden, dass ein Lehrer, der freiwillig an einem Fototermin für ein Klassenfoto teilgenommen hat, anschliessend nicht verlangen kann, dass dieses Foto aus dem Schuljahrbuch entfernt wird. Die Einwilligung für die Aufnahme des Fotos in das Jahrbuch hat der Lehrer durch seine Teilnahme an dem Fototermin stillschweigend abgegeben.

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