« Zurück zur Übersicht

Wiederrufsrecht bei Dienstleistungen mit digitalen Daten

Verfasst am 15.10.2020
Die PE Digital, Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, betreibt eine Website namens „Parship“. Es handelt sich dabei um eine Partnervermittlungs-Plattform. Die Website bietet drei Formern der Mitgliedschaft an, nämlich die kostenlose Mitgliedschaft, welche sehr eingeschränkte Kontaktmöglichkeiten zu anderen Nutzern anbietet und die Premium-Mitgliedschaft. Bei Letztere kann man eine Mitgliedschaft für 6, 12 oder 24 Monate eingehen. Leistungen der PE Digital sind dabei, dass nach einem ausführlichen Persönlichkeitstest eine Auswahl an potentiellen Partner vorgeschlagen werden. Zudem wird anhand von algorithmischen Regeln einen 50-seitigen „Persönlichkeitsgutachtens“ erstellt, dieser kann von einem Basis-Mitgliedern (kostenlose Mitgliedschaft) als Teilleistung angeboten.

Aktuell bei e-comtrust

Muss eine Kündigung auch noch telefonisch bestätigt werden?

18.04.2024 - Ist ein von einer Verbraucherzentrale geltend gemachter Unterlassungsanspruch begründet, wenn ein Unternehmen die von einem Kunden online erklärte Kündigung von einem Bestätigungsanruf abhängig macht?

Landesgericht Koblenz - Urteil vom 27. Februar 2024 - 11 O 12/23  

›› zum kompletten Artikel