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Wiederrufsrecht bei Dienstleistungen mit digitalen Daten

Verfasst am 15.10.2020
Die PE Digital, Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, betreibt eine Website namens „Parship“. Es handelt sich dabei um eine Partnervermittlungs-Plattform. Die Website bietet drei Formern der Mitgliedschaft an, nämlich die kostenlose Mitgliedschaft, welche sehr eingeschränkte Kontaktmöglichkeiten zu anderen Nutzern anbietet und die Premium-Mitgliedschaft. Bei Letztere kann man eine Mitgliedschaft für 6, 12 oder 24 Monate eingehen. Leistungen der PE Digital sind dabei, dass nach einem ausführlichen Persönlichkeitstest eine Auswahl an potentiellen Partner vorgeschlagen werden. Zudem wird anhand von algorithmischen Regeln einen 50-seitigen „Persönlichkeitsgutachtens“ erstellt, dieser kann von einem Basis-Mitgliedern (kostenlose Mitgliedschaft) als Teilleistung angeboten.

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Norwegen verbietet Meta personalisierte Werbung auf Facebook und Instagram zu schalten

28.09.2023 - Im Juli 2023 hatte die norwegische Datenschutzbehörde „Detatilsynet“ dem Mutterkonzern Meta im Eilverfahren ein vorübergehendes Verbot für verhaltensbasiertes Marketing auf den Plattformen Facebook und Instagram verhängt. Die norwegische Datenschutzbehörde hatte dem Mutterkonzern Meta untersagt, auf seinen Plattformen individuell angepasste Werbung zu schalten, ohne dass die Nutzer dem explizit zustimmen. Dem Mutterkonzern Meta fehlt damit eine Rechtsgrundlage für personalisierte Werbedaten.

Der Mutterkonzern Meta beantragte daraufhin beim Gericht die Aussetzung der Entscheidung und stellte einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung.

Seit dem 14.8.2023 muss der Mutterkonzern Meta täglich eine Million norwegische Kronen (rund 87.000 Euro) Strafe zahlen, weil das Unternehmen den Forderungen der norwegischen Datenschutzbehörde nicht nachgekommen ist und weiterhin personalisierte Werbung ohne gültige Einwilligung anzeigt.

Das Bezirksgericht Oslo hat sich nun in seinem Urteil vom 6.9.2023 vollständig zu Gunsten der der norwegischen Datenschutzbehörde gestellt.

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